Allgemeine Geschäftsbedingungen JMM-Translation
1. Einleitung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlich verbindlichen Handlungen zwischen Judith Maria Müller – JMM Translation (im Weiteren: die Übersetzerin) und dem Auftraggeber und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, die Parteien hätten schriftlich deren Verbindlichkeit vereinbart. Ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rede von der männlichen Form, schließt dies die weibliche Form mit ein. Sie gelten auch dann, wenn die Übersetzerin bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.
1.2 Sprachmittlerdienste (Übersetzen) sowie andere vom Übersetzer angebotene Dienstleistungen (Lektorat, linguistische und kulturelle Beratung, Untertitelung) sind reine Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt; abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Übersetzerin nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich und gelten als widersprochen. Sämtliche Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Übersetzerin.
2. Angebote
2.1 Verbindliche Angebote bedürfen der Schriftform.
2.2 Ein rechtswirksames Vertragsverhältnis mit der Übersetzerin kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
2.3 War es der Übersetzerin zum Zeitpunkt der Anfrage durch den Auftraggeber unmöglich, den gesamten zu übersetzenden Text einzusehen, ist die Übersetzerin auch nach Auftragsbestätigung berechtigt, bereits vereinbarte Honorare und Lieferfristen widerrufen bzw. anzupassen.
3. Leistungen
3.1 Übersetzungen
a) Die Leistung der Übersetzerin umfasst die sprachlich und fachlich korrekte Wiedergabe gegebener sprachlicher Äußerungen in einer anderen Sprache.
b) Für Mängel an der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel an erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern keine Druckfahnen vorgelegen haben.
c) Die Anwendung von beim Auftraggeber angewendeter Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. TMs, Glossare usw. bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.
d) Die Übersetzerin führt den Auftrag gewissenhaft und unter Einsatz ihres Fachwissens für den vom Auftraggeber vorgegebenen Zweck aus.
e) Auf Anfrage stellt der Auftraggeber sämtliche für den Auftrag relevanten, verfügbaren Informationen (Glossare, TMs, Videos usw.) zur Verfügung. Die Übermittlung dieser Informationen geschieht auf Kosten des Auftraggebers.
4. Vertraulichkeit
4.1 Die Übersetzerin behandelt sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen als vertraulich.
4.2 Arbeitet die Übersetzerin mit Kollegen zusammen, verpflichtet sie diese zu mindestens dem gleichen Grad an Vertraulichkeit.
4.3 Unterlagen gelten als vertraulich, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind, oder wenn ersichtlich ist, dass es sich um vertrauliche Unterlagen handelt. Informationen gelten nicht oder nicht mehr als vertraulich, wenn diese ohne Verschulden der Übersetzerin der Öffentlichkeit zugänglich sind oder werden, wenn die Übersetzerin diese Informationen bereits auf anderem Wege erhalten hatte, ohne zur Vertraulichkeit verpflichtet gewesen zu sein, oder, wenn der Auftraggeber zustimmt, dass sie nicht oder nicht mehr als vertraulich behandelt werden müssen.
5. Änderung/Zurückziehung des Auftrags
5.1 Wenn der Auftraggeber nach Zustandekommen der Vereinbarung erhebliche Änderungen am Auftrag vornimmt, ist die Übersetzerin befugt, die vereinbarte Lieferfrist und/oder das Honorar anzupassen oder den Auftrag im Nachhinein abzulehnen.
5.2 Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag zurückzieht, ist er verpflichtet, für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags sowie für Vorarbeiten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung von der Übersetzerin gegebenenfalls geleistet wurden, zu bezahlen.
6. Lieferfristen/Deadlines
6.1 Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Gerät die Übersetzerin mit ihren Leistungen in Verzug, ist zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Besteht der Verzug auch nach Ablauf dieser Frist, so kann der Auftraggeber eine Preisminderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der Leistungen verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt seiner Ablehnung bzw. angekündigten Ablehnung geleistet wurden.
6.2 Vereinbarte Lieferfristen werden grundsätzlich nach dem Zeitraum berechnet, den die Bearbeitung des Auftrags voraussichtlich beansprucht. Sobald es absehbar wird, dass der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden kann, hat die Übersetzerin dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
6.3 Wird die Übersetzerin durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von der Übersetzerin nicht verschuldete Umstände an der Bearbeitung des Auftrags gehindert, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Minderung ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen, es sei denn auf der Rechnung ist etwas Anderes vermerkt. Gerät der Kunde in Verzug, kann die Übersetzerin die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Verzugszinsen berechnen.
7.2 Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen Dritter werden nur angenommen, wenn sie fristgerecht und in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
7.3 Der Auftraggeber darf nicht gegen andere Forderungen aufrechnen, es sei denn, es besteht eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Übersetzerin.
7.4 Honorare verstehen sich grundsätzlich als Honorar pro Wort oder als Pauschale, je nachdem. Für andere Arbeiten als Übersetzungen (z. B. Lektorat, Beratung) darf ein Stundenhonorar geltend gemacht werden. Die Übersetzerin ist berechtigt, gegebenenfalls im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags entstandene zusätzliche Kosten zu berechnen (Materialkosten, Fahrtkosten, Portokosten usw.).
7.5 Eventuell anfallende Gebühren wie z. B. Bankgebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.
7.6 Sämtliche von der Übersetzerin genannten Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer (MwSt).
8. Erfüllung und Gefahrenübergang
8.1 Die von der Übersetzerin zu erbringende Leistung gilt mit der Übergabe der Übersetzung per E-Mail, an die Post, oder an ein sonstiges mit dem Transport beauftragtes Unternehmen als erfüllt.
8.2 Die Rücksendung von Materialien erfolgt auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.
8.3 Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflichten nicht, sowie im Falle der Eröffnung eines Konkurs- Vergleichs- oder Abwicklungsverfahrens des Geschäfts des Auftraggebers, kann die Übersetzerin alle ihr zustehenden Beträge unmittelbar einfordern und ist ohne jegliche Schadenersatzpflicht befugt, die Vereinbarung mit dem Auftraggeber ganz oder teilweise aufzulösen oder deren Erfüllung aufzuschieben.
8.4 Ist der Übersetzerin die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten aufgrund von Umständen außerhalb ihres Einflusses unmöglich, so ist sie ohne Schadenersatzpflicht zur Vertragsauflösung befugt. Als solche Umstände gelten insbesondere: Brand, Unfall, Krankheit, Streik, Bürgerkrieg, Krieg, Aufruhr oder beschränkte Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur, Regierungsmaßnahmen oder jeder weitere Umstand, auf den die Übersetzerin keinen Einfluss hat.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte an durch die Übersetzerin gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen und terminologischen Datenbanken, TMs usw. bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bei der Übersetzerin.
9.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages auf den Kunden über. Dem Kunden wird jedoch in gutem Glauben ein sofortiges, einstweiliges Nutzungsrecht eingeräumt, das bei Zahlungsverzug jedoch widerrufen werden kann, bis die vollständige Zahlung erfolgt.
9.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, behält die Übersetzerin die Rechte am geistigen Eigentum für die Übersetzungen und andere von ihr geschriebenen Texte.
9.4 Der Auftraggeber hat die Übersetzerin gegenüber Forderungen Dritter hinsichtlich vermeintlicher Vertragsbrüche in Bezug auf Eigentum, Patentrechte, Urheberrechte oder Markenrechte im Zusammenhang mit der Auftragsausführung schadlos zu halten.
10. Reklamation/Nachbesserung
10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Übersetzerin Reklamationen hinsichtlich der Übersetzung innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung durch die Übersetzerin schriftlich mitzuteilen, wobei die Gründe für die Reklamation detailliert zu bennenen sind. Die Reklamation befreit den Auftraggeber nicht von seinen vertraglichen Pflichten (z. B. Bezahlung der Leistung).
10.2 Bei berechtigten Reklamationen wird die Übersetzerin die ursprüngliche Übersetzung überarbeiten bzw. korrigieren und diese innerhalb einer angemessenen Frist übermitteln. Erklären sich die Übersetzerin oder der Auftraggeber aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit der geforderten Überarbeitung bzw. Korrektur in einer dafür angemessenen Frist einverstanden, wird eine Minderung des Honorars vereinbart.
10.3 Das Recht auf Überarbeitung verfällt, wenn der Auftraggeber diese selbst durchgeführt hat oder durch Dritte durchführen hat lassen.
10.4 Verlangt der Auftraggeber die Vernichtung von Unterlagen, gilt die Übersetzung als angenommen und Reklamationen als ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1 Die Übersetzerin haftet lediglich für anhaltende Schäden, die direkt und beweisbar aus einem Pflichtversäumnis folgen, für das die Übersetzerin verantwortlich gemacht werden kann. Die Übersetzerin ist zu keinem Zeitpunkt haftbar für andere Formen von Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden und Schäden aufgrund von Verspätung/Verzögerung, des Verlustes von Einkommen oder entgangener Gewinne. Jegliche Haftung ist beschränkt auf die auf der Rechnung für den entsprechenden Auftrag angegebene Summe ausschließlich der Mehrwertsteuer (MwSt).
11.2 Im zu übersetzenden Ausgangstext enthaltene Zweideutigkeiten befreien die Übersetzerin von jeglicher Haftung.
11.3 Die Übersetzerin haftet nicht für Schäden aufgrund des Verlustes von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die ihr zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Die Übersetzerin kann darüber hinaus für Schäden, die sich aus der Verwendung von Informations- und Telekommunikationstechnologie ergeben, nicht haftbar gemacht werden.
11.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Übersetzerin schadlos zu halten gegenüber sämtlichen Forderungen Dritter, die auf den Einsatz der gelieferten Arbeit zurückzuführen sind, und die über den in diesem Absatz beschriebenen Haftungsumfang der Übersetzerin hinausgehen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Wohnsitz der Übersetzerin. Es gilt deutsches Recht.
13. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne der DSGVO. Der Schutz und die Sicherheit persönlicher Daten ist der Übersetzerin sehr wichtig. Daher möchte sie Sie darauf hinweisen, dass sie DSGVO-konform arbeitet. Die DSGVO ist seit 25. Mai 2018 automatisch auch für ihre Dienstleistungen wirksam.
Die Übersetzerin speichert Daten in dem Rahmen, in dem diese zur Erbringung von vertraglich vereinbarten Dienstleistungen sowie zur Rechnungsstellung und zu steuerlichen Zwecken erforderlich sind; zu diesen Daten zählen insbesondere Firmennamen, E-Mail-Adressen von Kontaktpersonen (z. B. von Projektmanagern), Anschriften, Telefonnummern, Umsatzsteuernummern, die die Übersetzerin für den gesetzlich zulässigen Zeitraum speichert und ausschließlich zweckgebunden verwendet. Soll die Übersetzerin eine Löschung der Daten durchführen, dann wird sie einem derartigen Wunsch gemäß geltender Gesetzgebung nachkommen.
Sollte der Speicherung von Daten zu den genannten Zwecken nicht zugestimmt werden, ist dies der Übersetzerin unter der im Impressum angegebenen Kontaktadresse mitzuteilen. Solange keine Mitteilung eingeht, mit der dieser Speicherung widersprochen wird, gilt die Erlaubnis zur Speicherung von Daten als erteilt.
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14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Sollte eine der Vertragsbestimmungen ungültig sein oder werden, vereinbaren die Vertragsparteien, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.